Beitragsbild Friedhof

BESTATTUNGEN

Die Kirchenstiftungen Ampfing St. Margareta, Salmanskirchen St. Johannes, Heldenstein St. Rupert, Lauterbach St. Georg, Weidenbach St. Peter, Rattenkirchen Mariä Himmelfahrt, Stefanskirchen St. Stephanus und Zangberg Herz Jesu sind Träger kirchlicher Friedhöfe.

Vertragsbestatter

Diese sieben Kirchenstiftungen haben Bestatterverträge mit einem Bestattungsinstitut abgeschlossen. In diesem Vertrag haben die Kirchenstiftungen ihre hoheitlichen Bestattungsdienste auf dem jeweiligen Friedhof an ein Bestattungsinstitut übertragen.

Diese Friedhofsdienstleistungen sind wie folgt definiert:
a) Kontrolle, ob die Aufbahrung des/der Verstorbenen nach der Anlieferung durch einen Dritten ordnungsgemäß und sicher erfolgt ist.
b) Öffnen und Schließen des Grabes (auch Tieflagen)
c) Sarg- und Urnenbeisetzungen
d) Ausgrabungen, Umbettungen und Wiederbeisetzungen
e) Bereitstellung der erforderlichen Träger
f) Leichenbeförderung innerhalb des Friedhofes

Das Bestattungsunternehmen handelt als Erfüllungsgehilfe der jeweiligen Kirchenstiftung und nach deren allgemeinen oder speziellen Weisungen.

Vertragsbestatter für die kirchlichen Friedhöfe in Ampfing, Salmanskirchen, Heldenstein, Lauterbach, Weidenbach, Rattenkirchen, Palmberg und Weilkirchen ist das

Bestattungshaus Pechtl & Schröppel OHG
Waldkraiburger Str. 42, 84539 Ampfing
vertreten durch die Herren Alexander Pechtl u. Werner Schröppel
Telefon 08636/695989

Vertragsbestatter für den kirchlichen Friedhof in Stefanskirchen ist das

Bestattungsinstitut Karl Liegl
Krankenhausstr. 2a, 84453 Mühldorf a. Inn
vertreten durch Herrn Karl Liegl
Telefon 08631/7603

Was bedeutet dies für die Angehörigen und Familien der Verstorbenen?

Sie können bei einem Sterbefall in der Familie oder im Freundeskreis nach wie vor ein Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens auswählen. Dieses kümmert sich um die Abholung des Verstorbenen, versorgt ihn, bereitet alles für die Begräbnisfeier vor, gestaltet mit Ihnen das Sterbebild und unterstützt Sie bei allen bürokratischen Behördengängen.

Gemeinsam mit Ihrem Bestattungsinstitut vereinbaren Sie mit dem Kath. Pfarramt Ampfing einen Termin für die Beerdigung und die Sterberosenkränze oder Trauerandachten. Das Kath. Pfarramt Ampfing organisiert, in Abstimmung mit Ihnen, alles rund um die kirchliche Begräbnisfeier.

Wie werden die Friedhofsdienste abgerechnet?

Sie erhalten für das Öffnen und Schließen des Grabes, die Träger usw. von der jeweiligen Kirchenstiftung eine Rechnung. Im Pfarramt wird geprüft, ob auch nur die vertraglich vereinbarten Gebühren in Rechnung gestellt werden. Diese werden eins zu eins an die Angehörigen weitergegeben. Hinzu kommen die Kosten für die kirchliche Begräbnisfeier, die Rosenkränze oder Trauerandachten, die Leichenhausgebühr und im Einzelfall auch die Grabgebühren. Eine Rechnung vom Vertragsbestatter bekommen die Angehörigen in keinem Fall.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Kath. Pfarramt Ampfing, Herrn Christian Nieberle, Verwaltungsleiter, Telefon 08636/9822-14 oder Herrn Stefan Erfurt, Friedhofsverwaltung, Telefon, 08636/9822-22.