PGR SALMANSKIRCHEN
Die Seelsorger des Pfarrverbandes sind „geborene Mitglieder“ des PGR.
Die gewählten und berufenen PGR-Mitglieder für die Amtszeit 2022 bis 2026:
Die Seelsorger des Pfarrverbandes sind „geborene Mitglieder“ des PGR.
Die gewählten und berufenen PGR-Mitglieder für die Amtszeit 2022 bis 2026:
Die Seelsorger des Pfarrverbandes sind „geborene Mitglieder“ des PGR.
Die gewählten und berufenen Mitglieder des PGR für die Amtszeit 2022 bis 2026:
Die Seelsorger des Pfarrverbandes sind „geborene Mitglieder“ des PGR.
Die gewählten und berufenen Mitglieder des Pfarrgemeinderates 2022 bis 2026 sind:
Die Seelsorger des Pfarrverbandes sind „geborene Mitglieder“ des PGR.
Die gewählten und berufenen PGR-Mitglieder für die Amtszeit 2022 bis 2026:
Die Seelsorger des Pfarrverbandes sind „geborene Mitglieder“ des PGR.
Die weiteren gewählten und berufenen Mitglieder für die Amtszeit 2022 bis 2026 sind:
Die Seelsorger des Pfarrverbandes sind „geborene Mitglieder“ des Pfarrgemeinderat
Die gewählten und berufenen PGR-Mitglieder für die Amtszeit 2018 bis 2022 sind:
Der Pfarrgemeinderat ist das vom Erzbischof anerkannte Organ im Sinne des Konzildekrets über das Apostolat der Laien zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarrgemeinde und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit der Pfarrgemeinde.
Der Pfarrverbandsrat ist als Arbeitsgemeinschaft von Pfarrgemeinderäten in Pfarrverbänden das Gremium der Mitverantwortung der Laien im Pfarrverband.